Unterstützung, Hilfestellung und Betreuung von Familien in den Bereichen hauswirtschaftliche Versorgung und Familienpflege.
Wenn Mutter oder Vater durch Krankheit oder anderen Notsituationen ausfallen
Anspruchsberechtigt:
-wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt ( bei einigen Krankenkassen unter 14 Jahren) oder- eine Behinderung hat und die Betreuung der Kinder nicht mehr sichergestellt ist.
Mögliche Gründe dafür können sein:
Risikoschwangerschaft der Mutter, „Liegen bleiben“ der Mutter wird vom Arzt dringend empfohlen, Erziehungsperson hat sich den Arm oder das Bein gebrochen, Einschränkungen der Mobilität nach einer Operation - Kinder müssen betreut werden.
Mögliche Betreuungsangebote können sein:
Kostenübernahme durch alle Krankenkassen möglich. Bei Erkrankung der Erziehungsperson können bis zu 40 Wochenstunden genehmigt werden.
Gerne beraten wir Sie zu weiteren Fragen und Anliegen telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.